Die Konferenz 2025

Braucht die Anwaltschaft ein neues Vergütungssystem?

„Braucht die Anwaltschaft ein neues Vergütungssystem?“ – mit diesem Thema befasste sich am 5. Dezember 2025 die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“. Bereits zum achten Mal richteten die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) die jährlich stattfindende Konferenzreihe aus.

Mit den Grußworten von Professor Dr. Christian Wolf, Geschäftsführer des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht, und von Dr. Christian Lemke, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, startete die Konferenz im 14. Stock des Conti-Hochhauses an der Leibniz Universität Hannover. Für die Leibniz Universität Hannover sprach der Präsident Professor Dr. Volker Epping Grußworte an die rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Tagungsleitung übernahm in diesem Jahr Sabine Fuhrmann, ebenfalls Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer.

Die Konferenz startete mit einer Keynote von Dirk Eberhard Kirst, Präsident des sächsischen Landesarbeitsgerichts. In seinem Vortrag betonte er die besondere Verantwortung der Anwaltschaft für die Sicherstellung einer flächendeckenden Rechtsberatung. Besonders im ländlichen Raum – etwa im Erzgebirge – seien die Anwaltszahlen in den vergangenen Jahren dramatisch zurückgegangen. Kirst zeigte verschiedene Ursachen auf: Während das Vergütungssystem nach seiner Einschätzung nicht im Zentrum des Problems steht, sei die hohe Zahl von PKH-Fällen eine Herausforderung. Er plädierte für Maßnahmen zur Stärkung der Anwaltschaft, darunter Privilegierungen in der Versorgung oder gezielte Unterstützung beim Kanzleiaufbau.

Im ersten Themenblock stellten die Referenten die Herausforderungen von Honorarvereinbarungen dar. Einleitend referierte Professor Dr. Hans-Jürgen Ahrens von der Universität Osnabrück zu den Parametern, welche auf die Vergütung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwälten Einfluss haben. Beim Zeithonorar seien insbesondere der konkret gemessene Zeitaufwand und der vereinbarte Stundensatz entscheidend; zugleich ermögliche die gerichtliche Preiskontrolle eine korrigierende Wirkung. Auf die richterrechtlichen Grenzen von Honorarvereinbarungen ging sodann Dr. Guido Toussaint, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof, in seinem Vortrag ein. Er stellte drei zentrale Normen vor, die als Ausgangspunkt für den Prüfungsmaßstab des Richters und der Richterin dienen. Dabei habe die Rechtsprechung insbesondere den unbestimmten Rechtsbegriff der „Angemessenheit“ einer Vergütung konkretisiert. In dem anschließenden Vortrag beleuchtete Frank Vießmann die Zukunft von Stundenhonoraren beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. KI könne in verschiedenen Stadien der Mandatsbearbeitung erhebliche Effizienzgewinne erzeugen – Mandanten erwarteten, dass sich dies auch in den Kosten niederschlage. Anwältinnen und Anwälte müssten daher stärker sichtbar machen, dass sie weiterhin fachliche Verantwortung übernehmen und nicht lediglich KI-Ergebnisse weiterreichen.

In einem ersten Zwischenruf referierte Professor Dr. Michael Wrase vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung von den ersten Zwischenergebnissen eines rechtssoziolgischen Forschungsprojekts mit Blick auf die Prozesskostenhilfe und die Beratungshilfe. Anhand des aktuellen Forschungsprojekts beleuchtete er den Einfluss ökonomischer Ungleichheit auf ein Zivilverfahren. Insbesondere stellte er die Disparität von Erfolgschancen bei einem PKH-Antrag mit und ohne anwaltliche Vertretung dar. Dabei sei die Studie zu dem Ergebnis gekommen, dass das deutsche Beratungshilfesystem, das auf einem Pauschalhonorarsystem basiert, de facto zusammengebrochen ist. Die Anträge und Inanspruchnahmen sind drastisch zurückgegangen und tendieren gegen Null. Daher bedürfe es einer grundlegenden Reform des Kostenhilfesystems und der Rechtsberatung.

Im zweiten Themenblock – „Schieflagen im Gebührensystem“ – stellten die Referentinnen und Referenten die Probleme der gesetzlichen Anwaltsvergütung in der Praxis verschiedener Rechtsgebiete vor. Professor Dr. Michael Gubitz referierte zu der Praxis der Pflichtverteidigung, Dirk Hinne zu der sozialrechtlichen Praxis und Monika Maria Risch zu der familienrechtlichen Praxis. Alle drei machten anhand zahlreicher Beispiele deutlich: Die gesetzliche Vergütung decke die tatsächlichen Kosten anwaltlicher Arbeit häufig nicht. Im Sozialrecht sei ein wirtschaftlicher Kanzleibetrieb ohne Mandate aus anderen Rechtsgebieten kaum möglich; die strukturell vorgesehene Quersubventionierung spiele in der Praxis immer weniger eine Rolle. Außerdem würden geringe Streitwerte rechtspolitisch oft mit geringer Bedeutung gleichgesetzt – ein Fehlschluss, gerade in sozialen Rechtsgebieten mit besonders hochrangigen Rechtsgütern.

Der dritte Themenblock setzte sich thematisch mit den SLAPP Klagen auseinander. Den Themenblock einleitend erläuterte Professor Dr. Julian Rapp von der Universität Hamburg den Inhalt der SLAPP-Richtlinie und den geplanten Umsetzungsrahmen. Er verwies darauf, dass bislang nur ein Referentenentwurf vorliege, der wohl eine überschießende Umsetzung erwarten lasse. Die Problemanalyse sei erschwert, da empirische Daten zu SLAPP-Klagen fehlten und der Begriff selbst unscharf sei. In Deutschland handle es sich eher um Einzelfälle als ein strukturelles Problem. Zudem gebe es bereits prozessuale Schutzmechanismen, sodass der Mehrwert neuer Regelungen hinterfragt werden könne. Im Anschluss schilderte Sabine Fuhrmann stellvertretend für Dr. Nadine Dinig die Sicht der Anspruchsgegner auf SLAPP-Klagen, bevor Dr. Till Dunckel die Sicht der Anspruchssteller beleuchtete. Beide Positionen zeichneten ein kontroverses Bild: Journalistinnen und Journalisten tragen erhebliche Kostenrisiken, Unternehmen sehen sich teils erheblichen Reputationsschäden ausgesetzt. Die beiden Seiten waren sich am Ende jedoch einig, dass der Referentenentwurf nur begrenzt Abhilfe schaffen könne, da viele Fälle außergerichtlich enden.

In einem zweiten Zwischenruf referierte Professor Dr. Henning Tappe zu der Finanzierung öffentlicher Aufgaben, insbesondere des Zugangs zum Recht. Im Ausgangspunkt sei der Staat verpflichtet, den Zugang zum Recht sicherzustellen. Der Rechtsstaat werde über Steuern finanziert; die Anwaltschaft hingegen aus Gründen der Unabhängigkeit nicht staatlich getragen.

Die Konferenz fand ihren Abschluss in der von Kolja Schwartz moderierten Podiumsdiskussion. Gemeinsam diskutierten Dirk Hinne, Professor Dr. Michael Wrase, Dr. Till Dunckel und Professor Dr. Henning Tappe über die Erforderlichkeit eines neuen Vergütungssystem der Anwaltschaft. Die Diskussion spiegelte die Vielschichtigkeit des Themas wider: von strukturellen Herausforderungen über notwendige Reformen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe bis zur Rolle technologischer Entwicklungen.

Insgesamt kann auf eine erfolgreiche und inhaltsreiche Veranstaltung zurückgeblickt werden. Für alle Interessenten findet die nächste und damit 9. Anwaltskonferenz am 13. November 2026 statt.

Bericht

Die Redner

Sabine Fuhrmann

Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer / Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen / Rechtsanwältin, Leipzig

Tagungsleitung

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Prof. Dr. Christian Wolf

Leibniz Universität Hannover

Begrüßung

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Prof. Dr. Volker Epping

Präsident der Leibniz Universität Hannover

Grußwort

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Dr. Ulrich Wessels

Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer / Rechtsanwalt und Notar, Münster

Grußwort

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Dirk Eberhard Kirst

Präsident des Landesarbeitsgerichts Sachsen

Keynote

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Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens

Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht, Universität Osnabrück

Das Zeithonorar: Interessen des Mandanten und der
erstattungspflichtigen Gegenpartei 

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Dr. Guido Toussaint

Rechtsanwalt beim BGH, Karlsruhe

Richterliche Grenzen von Honorarvereinbarungen

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Frank Vießmann

Chief Compliance Officer Continental AG, Hannover

Zukunft von Stundenhonoraren beim Einsatz von
Künstlicher Intelligenz

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Prof. Dr. Michael Wrase

Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung

Zugang zum Recht in Berlin

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Prof. Dr. Michael Gubitz

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Kiel / Mitglied des BRAK-Ausschusses Strafprozessrecht

Probleme der gesetzlichen Anwaltsvergütung in der Praxis der Pflichtverteidigung

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Dirk Hinne

Vorsitzender des BRAK-Ausschusses RVG / Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Hamm / Rechtsanwalt, Dortmund

Probleme der gesetzlichen Anwaltsvergütung in der sozialrechtlichen Praxis

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Monika Maria Risch

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht und Familienrecht, Berlin

Probleme der gesetzlichen Anwaltsvergütung in der familienrechtlichen Praxis

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Prof. Dr. Julian Rapp, LL.M. (Cambridge)

Universität Hamburg

Prozessuale Instrumente zum Umgang mit missbräuchlichen Klagen – Gibt es in Deutschland wirklich Umsetzungsbedarf zur Anti-SLAPP-Richtlinie?

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Dr. Nadine Dinig

Rechtsanwältin, Frankfurt / Beirätin No SLAPP Anlaufstelle

SLAPP-Fälle in der anwaltlichen Praxis

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Dr. Till Dunckel

Vorsitzender des BRAK-Ausschusses Medienrecht / Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Hamburg / Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Hamburg

Bedeutung der SLAPP-Regulierung für Anspruchsteller

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Prof. Dr. Henning Tappe

Universität Trier

Finanzierung öffentlicher Aufgaben, insbesondere des Zugangs zum Recht

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Kolja Schwartz

Stellvertretender Leiter der ARD-Rechtsredaktion, Karlsruhe

Moderation der Podiumsdiskussion

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Die Konferenz in Bildern