Dr. David Markworth

(Akademischer Rat a.Z., Universität zu Köln)

Dr. David Markworth ist seit 2017 Akademischer Rat a.Z. am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln. Seine juristische Ausbildung absolvierte er an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau sowie der Universität zu Köln. Vor Beginn seiner Arbeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität zu Köln im September 2013 war er von Februar bis August 2013 bei Freshfields Bruckhaus Deringer tätig. Er forscht u.a. zu Fragen des anwaltlichen Berufsrechts und des Gesellschaftsrechts.

 

Im Rahmen der Konferenz behandelt er in seinem Vortrag das Thema „Sammelklage-Inkasso – Plädoyer für einen Perspektivwechsel“.

  •  Die „Airdeal“-Entscheidung des II. Zivilsenats lässt die rechtsdienstleistungsrechtliche Zulässigkeit des Sammelklage-Inkassos als verfassungsbedingte Selbstverständlichkeit erscheinen. Auch rechtspolitisch ist das RDG danach kein geeigneter Regelungsstandort für eine mögliche Regulierung von Sammelklagen.

  • Anzuerkennen ist aber die Rolle der §§ 78, 79 I 2 ZPO. Es handelt sich um verdeckte mittelbare Erlaubnisnormen. Der Anwaltschaft kommt beim Sammelklage-Inkasso danach zwingend eine Absicherungsfunktion im Hinblick auf die Belange von Anspruchsinhabern und Gerichten zu.Dadurch wird der materiell-rechtliche Gehalt der ZPO hinsichtlich der neuen Modelle des kollektiven Rechtsschutzes erkennbar. Die ZPO ist nicht nur Verfahrensordnung, sondern auch Regulierungsinstrument.

  • In Folge der geänderten Sichtweise öffnet sich ein neuer Debattenraum: Es stellt sich die Frage nach aus der ZPO ableitbaren materiell-rechtlichen Handlungsbeschränkungen. Dabei ist von einem Verbund zwischen den neuartigen Modellen der kollektiven Rechtsdurchsetzung auszugehen. Weitergehend wird das zivilprozessrechtliche Beharren auf dem formellen Parteibegriff infrage gestellt. 

Weitere Ausführungen finden sich in dem Handout zum Vortrag.