Konferenz 2023
Prozess als Investment – Anwaltschaft zwischen Mandant, Versicherer und Finanzierer
Bericht
„Prozess als Investment – Anwaltschaft zwischen Mandant, Versicherer und Finanzierer“ – mit diesem Thema befasste sich am 10. November 2023 die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“. Bereits zum sechsten Mal richteten die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) die jährlich stattfindende Konferenzreihe aus.
Mit den Grußworten von Professor Dr. Christian Wolf, Geschäftsführer des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht, und von Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, startete die Konferenz, welche aufgrund der Brandschutzsanierung an der Leibniz Universität Hannover erstmals im Königlichen Pferdestall stattfand. Die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht betonte auch der Universitätspräsident Professor Dr. Volker Epping in seiner Begrüßungsrede vor den rund 100 Teilnehmer:innen. Die Tagungsleitung übernahm Dr. Tanja Nitschke, Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer, für den erkrankten André Haug.
Die Konferenz fand ihren Auftakt in der Keynote der Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle, Stefanie Otte. In der Keynote thematisierte sie die Belastung der Justiz durch zahlreiche Masseverfahren, wie solche rund um den VW-Abgasskandal. Otte problematisierte dabei, ob die Entwicklung der vergangenen Jahre durch die Digitalisierung und Künstliche Intelligenz behoben werden kann.
Im ersten Themenblock wurde dann näher auf den Regress von Rechtsschutzversicherern gegen Anwält:innen nach einem verlorenen Prozess eingegangen. Einleitend stellte Joachim Cornelius-Winkler dafür die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des BGH zum Regress von Rechtsschutzversicherern gegen Anwält:innen dar. Dabei betonte er, dass Rechtsschutzversicherungen aufgrund des hohen finanziellen Risikos von Masseverfahren derartige Sachverhalte immer häufiger aus ihren Produkten nehmen. Nachfolgend gewährte Thomas Lämmrich Einblicke in das Spannungsverhältnis zwischen der Erfolgsaussichtenprüfung bzw. der Deckungsablehnung und dem Regress gegen Anwält:innen. Der anschließende Vortrag von Monika Maria Risch handelte von den anwaltlichen Sorgfaltspflichten gegenüber der Mandantschaft und deren Rechtsschutzversicherern in Bezug auf die Erfolgsaussichtenprüfung. Beachtet werden müsse, so Risch, dass Anwält:innen ihre Pflichten gerade gegenüber den Mandanten und nicht den Versicherern wahren müssen.
In einem Zwischenruf referierte Dr. Michael Weigel zum Thema „Masseverfahren: ein langer Weg ohne befriedigende Lösung“. Dabei ging er unter anderem auf die Abhilfeklage als neues Instrument des kollektiven Rechtsschutzes ein. Im Anschluss an seinen Vortrag wurde Weigel für seinen langjährigen Vorsitz im ZPO/GVG Ausschuss der BRAK gewürdigt. In diesem Zusammenhang stellte Dr. Ulrich Wessels dar, an welchen Stellungsnahmen und Reformen Weigel maßgeblich beteiligt war.
Im zweiten Themenblock – „Rechtsschutzversicherer als Rechtsdienstleister“ – stellte zunächst Dr. Christian Lemke die Sicht des RDG und der Berufspolitik auf die Thematik vor. Anschließend erklärte Dr. Ulrich Eberhardt die Sicht eines Rechtsschutzversicherers. Im Rahmen seines Vortrages sprach sich Eberhardt unter anderem für die Notwendigkeit des Fremdbesitzverbotes aus. Insbesondere für Rechtsschutzversicherer, so Eberhardt, müsse dies kein ernsthaftes Problem darstellen, da die Kapitalinvestition in eine klassische Kanzlei für diese per se nicht attraktiv sei. Stephen P. Younger erläuterte anschließend die ausländischen Erfahrungen mit der Zulassung von Fremdkapital.
Der dritte Themenblock setzte sich thematisch mit der privaten Prozessfinanzierung auseinander. Den Themenblock einleitend erläuterte Professor Dr. Alexander Klauser die österreichische Perspektive auf Rechtsschutzversicherung und Prozessfinanzierung. Dabei betonte dieser, dass sowohl die Rechtsschutzversicherung als auch die Prozessfinanzierung wichtig für den Zugang zum Recht seien. Im Anschluss schilderte Professorin Dr. Tanja Domej die Prozessfinanzierung und regulatorische Tendenzen auf EU-Ebene. Anschließend befasste sich Thomas Kohlmeier mit der Sicht eines Prozessfinanzierers auf Regress-Tendenzen und geplante EU-Regulierung.
Die Konferenz fand ihren Abschluss in der von Professor Dr. Christian Wolf moderierten Podiumsdiskussion. Gemeinsam diskutierten Dr. Christian Lemke, Professorin Dr. Tanja Domej, Dr. Ulrich Eberhardt und Monika Maria Risch über die Rechtsschutzversicherer und Prozessfinanzierung.
Insgesamt kann auf eine erfolgreiche und inhaltsreiche Veranstaltung zurückgeblickt werden.
Die Redner
André Haug
Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer / Rechtsanwalt, Mannheim
Tagungsleitung
Professor Dr. Christian Wolf
Universität Hannover
Begrüßung
Professor Dr. Volker Epping
Universität Hannover
Grußwort
Dr. Ulrich Wessels
Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer / Rechtsanwalt und Notar, Münster
Grußwort
Stefanie Otte
Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle
Keynote
Joachim Cornelius-Winkler
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Berlin
Regress von Rechtsschutzversicherern gegen Anwält:innen: Die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des BGH und ihre Auswirkungen auf den Rechtsberatungsmarkt und den Zugang zum Recht
Thomas Lämmrich
Rechtsanwalt, Berlin
Spannungsverhältnis zwischen Erfolgsaussichtenprüfung / Deckungsablehnung und Regress gegen Anwältin/Anwalt
Monika Maria Risch
Rechtsanwältin und Fachanwälti für Versicherungsrechtn, Berlin
Anwaltliche Sorgfaltspflichten gegenüber der Mandantschaft und deren Rechtsschutzversicherer in Bezug auf die Erfolgsaussichtenprüfung
Dr. Michael Weigel
Rechtsanwalt, Berlin
Massenverfahren: ein langer Weg ohne befriedigende Lösung
Dr. Christian Lemke
Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer / Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamburg / Rechtsanwalt, Hamburg
Die Sicht von RDG und Berufspolitik
Dr. Ulrich Eberhardt
Vorstandsmitglied Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Die Sicht eines Rechtsschutzversicherers
Stephen P. Younger
Past President of the New York State Bar Association / Lawyer, New York
Ausländische Erfahrungen mit der Zulassung von Fremdkapital
Professor Dr. Alexander Klauser
Rechtsanwalt, Wien / Universität Graz
Blick nach außen: Die Österreichische Perspektive auf Rechtsschutzversicherung und Prozessfinanzierung
Professorin Dr. Tanja Domej
Universität Zürich
Prozessfinanzierung und regulatorische Tendenzen auf EU-Ebene
Thomas Kohlmeier
Rechtsanwalt / CEO Nivalion AG, Zug
Die Sicht der Prozessfinanzierer auf Regress-Tendenzen und geplante EU-Regulierung
Dr. Thomas Remmers
Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer / Präsident der Rechtsanwaltskammer Celle / Rechtsanwalt und Notar, Hannover
Schlusswort