Konferenz 2023

Prozess als Investment – Anwaltschaft zwischen Mandant, Versicherer und Finanzierer

Bericht

„Prozess als Investment – Anwaltschaft zwischen Mandant, Versicherer und Finanzierer“ – mit diesem Thema befasste sich am 10. November 2023 die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“. Bereits zum sechsten Mal richteten die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) die jährlich stattfindende Konferenzreihe aus.

Mit den Grußworten von Professor Dr. Christian Wolf, Geschäftsführer des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht, und von Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, startete die Konferenz, welche aufgrund der Brandschutzsanierung an der Leibniz Universität Hannover erstmals im Königlichen Pferdestall stattfand. Die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht betonte auch der Universitätspräsident Professor Dr. Volker Epping in seiner Begrüßungsrede vor den rund 100 Teilnehmer:innen. Die Tagungsleitung übernahm Dr. Tanja Nitschke, Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer, für den erkrankten André Haug.

Die Konferenz fand ihren Auftakt in der Keynote der Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle, Stefanie Otte. In der Keynote thematisierte sie die Belastung der Justiz durch zahlreiche Masseverfahren, wie solche rund um den VW-Abgasskandal. Otte problematisierte dabei, ob die Entwicklung der vergangenen Jahre durch die Digitalisierung und Künstliche Intelligenz behoben werden kann.

Im ersten Themenblock wurde dann näher auf den Regress von Rechtsschutzversicherern gegen Anwält:innen nach einem verlorenen Prozess eingegangen. Einleitend stellte Joachim Cornelius-Winkler dafür die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des BGH zum Regress von Rechtsschutzversicherern gegen Anwält:innen dar. Dabei betonte er, dass Rechtsschutzversicherungen aufgrund des hohen finanziellen Risikos von Masseverfahren derartige Sachverhalte immer häufiger aus ihren Produkten nehmen. Nachfolgend gewährte Thomas Lämmrich Einblicke in das Spannungsverhältnis zwischen der Erfolgsaussichtenprüfung bzw. der Deckungsablehnung und dem Regress gegen Anwält:innen. Der anschließende Vortrag von Monika Maria Risch handelte von den anwaltlichen Sorgfaltspflichten gegenüber der Mandantschaft und deren Rechtsschutzversicherern in Bezug auf die Erfolgsaussichtenprüfung. Beachtet werden müsse, so Risch, dass Anwält:innen ihre Pflichten gerade gegenüber den Mandanten und nicht den Versicherern wahren müssen.

In einem Zwischenruf referierte Dr. Michael Weigel zum Thema „Masseverfahren: ein langer Weg ohne befriedigende Lösung“. Dabei ging er unter anderem auf die Abhilfeklage als neues Instrument des kollektiven Rechtsschutzes ein. Im Anschluss an seinen Vortrag wurde Weigel für seinen langjährigen Vorsitz im ZPO/GVG Ausschuss der BRAK gewürdigt. In diesem Zusammenhang stellte Dr. Ulrich Wessels dar, an welchen Stellungsnahmen und Reformen Weigel maßgeblich beteiligt war.

Im zweiten Themenblock – „Rechtsschutzversicherer als Rechtsdienstleister“ – stellte zunächst Dr. Christian Lemke die Sicht des RDG und der Berufspolitik auf die Thematik vor. Anschließend erklärte Dr. Ulrich Eberhardt die Sicht eines Rechtsschutzversicherers. Im Rahmen seines Vortrages sprach sich Eberhardt unter anderem für die Notwendigkeit des Fremdbesitzverbotes aus. Insbesondere für Rechtsschutzversicherer, so Eberhardt, müsse dies kein ernsthaftes Problem darstellen, da die Kapitalinvestition in eine klassische Kanzlei für diese per se nicht attraktiv sei. Stephen P. Younger erläuterte anschließend die ausländischen Erfahrungen mit der Zulassung von Fremdkapital.

Der dritte Themenblock setzte sich thematisch mit der privaten Prozessfinanzierung auseinander. Den Themenblock einleitend erläuterte Professor Dr. Alexander Klauser die österreichische Perspektive auf Rechtsschutzversicherung und Prozessfinanzierung. Dabei betonte dieser, dass sowohl die Rechtsschutzversicherung als auch die Prozessfinanzierung wichtig für den Zugang zum Recht seien. Im Anschluss schilderte Professorin Dr. Tanja Domej die Prozessfinanzierung und regulatorische Tendenzen auf EU-Ebene. Anschließend befasste sich Thomas Kohlmeier mit der Sicht eines Prozessfinanzierers auf Regress-Tendenzen und geplante EU-Regulierung.

Die Konferenz fand ihren Abschluss in der von Professor Dr. Christian Wolf moderierten Podiumsdiskussion. Gemeinsam diskutierten Dr. Christian LemkeProfessorin Dr. Tanja Domej, Dr. Ulrich Eberhardt und Monika Maria Risch über die Rechtsschutzversicherer und Prozessfinanzierung.

Insgesamt kann auf eine erfolgreiche und inhaltsreiche Veranstaltung zurückgeblickt werden.

Der Ablaufplan Bericht aus dem BRAK-Magazin zur vergangenen Konferenz

Die Redner

    André Haug

    Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer / Rechtsanwalt, Mannheim

    Tagungsleitung

      Professor Dr. Christian Wolf

      Universität Hannover

      Begrüßung

        Professor Dr. Volker Epping

        Universität Hannover

        Grußwort

          Dr. Ulrich Wessels

          Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer / Rechtsanwalt und Notar, Münster

          Grußwort

            Stefanie Otte

            Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle

            Keynote

              Joachim Cornelius-Winkler

              Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Berlin

              Regress von Rechtsschutzversicherern gegen Anwält:innen: Die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des BGH und ihre Auswirkungen auf den Rechtsberatungsmarkt und den Zugang zum Recht

                Thomas Lämmrich

                Rechtsanwalt, Berlin

                Spannungsverhältnis zwischen Erfolgsaussichtenprüfung / Deckungsablehnung und Regress gegen Anwältin/Anwalt

                  Monika Maria Risch

                  Rechtsanwältin und Fachanwälti für Versicherungsrechtn, Berlin

                  Anwaltliche Sorgfaltspflichten gegenüber der Mandantschaft und deren Rechtsschutzversicherer in Bezug auf die Erfolgsaussichtenprüfung

                    Dr. Michael Weigel

                    Rechtsanwalt, Berlin

                    Massenverfahren: ein langer Weg ohne befriedigende Lösung

                      Dr. Christian Lemke

                      Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer / Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamburg / Rechtsanwalt, Hamburg

                      Die Sicht von RDG und Berufspolitik

                        Dr. Ulrich Eberhardt

                        Vorstandsmitglied Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG

                        Die Sicht eines Rechtsschutzversicherers

                          Stephen P. Younger

                          Past President of the New York State Bar Association / Lawyer, New York

                          Ausländische Erfahrungen mit der Zulassung von Fremdkapital

                            Professor Dr. Alexander Klauser

                            Rechtsanwalt, Wien / Universität Graz

                            Blick nach außen: Die Österreichische Perspektive auf Rechtsschutzversicherung und Prozessfinanzierung

                              Professorin Dr. Tanja Domej

                              Universität Zürich

                              Prozessfinanzierung und regulatorische Tendenzen auf EU-Ebene

                                Thomas Kohlmeier

                                Rechtsanwalt / CEO Nivalion AG, Zug

                                Die Sicht der Prozessfinanzierer auf Regress-Tendenzen und geplante EU-Regulierung

                                  Dr. Thomas Remmers

                                  Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer / Präsident der Rechtsanwaltskammer Celle / Rechtsanwalt und Notar, Hannover

                                  Schlusswort

                                  Die Konferenz in Bildern

                                  Der Aftermovie zur Konferenz 2023

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