Professor Dr. Michael Gubitz

Rechtsanwalt, Kiel & Honorarprofessor Ruhr-Universität Bochum

Professor Dr. Michael Gubitz ist seit 2000 als Fachanwalt für Strafrecht tätig. Zudem ist er seit 2006 Lehrbeauftragter für Straf- und Strafprozessrecht an der Ruhr-Universität Bochum und hat dort seit 2011 eine Honorarprofessur inne. Von 2005 bis 2021 war Michael Gubitz stellvertretender Vorsitzender der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung und ist seit 2020 Mitglied des Ausschusses Strafprozessrecht der Bundesrechtsanwaltskammer.

Im Rahmen der Konferenz beleuchtet Professor Dr. Michael Gubitz das Thema „Probleme der gesetzlichen Anwaltsvergütung in der Praxis des Pflichtverteidigers“.