Professorin Dr. Katharina Pistor, LL.M. (London), M.P.A. (Harvard)

(Columbia Law School, New York)
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Professorin Dr. Katharina Pistor ist Rechtsprofessorin an der Columbia Law School. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Rechtsvergleichung, vergleichendes Gesellschaftsrecht und Unternehmensführung sowie Steuerung von Finanzsystemen.  Einem breiteren Publikum ist sie durch ihr Buch „Der Code des Kapitals“ (Suhrkamp) bekannt.

Sie leitet die Podiumsdiskussion mit ihrem Impulsvortrag „Die Anwaltschaft liefert den Code“ ein und nimmt sodann auch an der Podiumsdiskussion zum Thema „Die Rolle der Anwaltschaft im Zivilprozess der Zukunft“ teil.


Sie leitet die Podiumsdiskussion mit ihrem Impulsvortrag „Die Anwaltschaft liefert den Code“ ein und nimmt sodann auch an der Podiumsdiskussion zum Thema „Die Rolle der Anwaltschaft im Zivilprozess der Zukunft“ teil.

 Die relative offene und durch das Prinzip der Privatautonomie geschützte Privatrechtsordnung gibt Anwälten die Möglichkeit, Ansprüche ihrer Mandanten so zu codieren, dass sie nicht nur von den Parteien als rechtens anerkannt werden, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit auch gerichtlich durchsetzbar sind.

Die durch Liberalisierung des Internationalen Privatrechts ermöglichte Globalisierung hat die Gestaltungsmöglichkeit von Anwälten erheblich erweitert. Nicht nur die eigene (lokale), sondern auch fremde Rechtsordnungen können für die Codierung des für den Mandanten günstigsten Ergebnisses eingesetzt werden, ohne die Durchsetzbarkeit ihrer Ansprüche einzubüßen.

Diese Gestaltungsmacht ist allerdings prekär. Sie beruht darauf, dass die Rechtsordnung als legitimes Ordnungssystem anerkannt wird. Nur so kann ein hohes Maß an freiwilliger Rechtsbefolgung sichergestellt werden, ohne dass eine Anrufung der Gerichte notwendig ist, und nur so lässt sich privatrechtliche Autonomie politisch rechtfertigen.

Legitimität ist einfacher zu zerstören als herzustellen. Gefahren lauern von anti-demokratischen Strömungen, die allenfalls ein selektives Bekenntnis zu Recht haben: Nur Recht, das die eigenen Interessen schützt, wird als rechtens anerkannt. Gefahren lauern aber auch von der Unterminierung demokratischer Prozesse durch die Durchsetzung privatrechtlicher Positionen, die mit Verfassungsprinzipien bzw. verfassungsmäßigen Gesetzen in Widerspruch stehen. Stichwort: Investorenschutz v. Klimaschutz.

Angesichts der Politisierung des Rechts liegt eine Flucht in den digitalen Code nahe. Ein neues, digitales Ordnungssystem, das Versprechen glaubwürdig macht, in dem es sie verschlüsselt und damit beweisfähig wenn nicht unwiderrufbar macht – und zwar ohne Gericht und ohne (demokratische) Staatsgewalt.

Noch beherrschen nicht genügend Anwälte die neuen digitalen Codierungstechniken, um eine solche Flucht realistisch zu machen. Die digitalen Codierer haben sich allerdings von ihrer Rechtsunkenntnis nicht schrecken lassen. Sie stellen daher eine Bedrohung für die Rechtscodierer dar, die ihren Status als „Herren des Codes“ (zu denen auch Damen zählen), bedrohen.

Sollten die technologischen Herausforderungen überwunden werden, wird die Flucht in den digitalen Code der Anwaltschaft einen hohen Preis abverlangen: Das Ende der Unabhängigkeit und die Unterordnung unter das Marktprinzip bzw. die Interessen der Mandanten, die Codierung als reine Dienstleistung verstehen. Denn ihre Unabhängigkeit verdanken die Rechtscodierer der politischen, nicht der wirtschaftlichen Ordnung.