Die Idee der Veranstaltungsreihe
„Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege“, heißt es im ersten Paragraphen der Bundesrechtsanwaltsordnung. Dieser kurze Satz beschreibt prägnant die besondere Stellung der Anwaltschaft in unserem Rechtsstaat: Der Rechtsanwaltsberuf ist kein Beruf wie jeder andere. Mit ihm sind besondere Rechte, aber auch besondere Pflichten verknüpft. Dennoch oder gerade deshalb sieht sich die Anwaltschaft zahlreicher Themengebiete gegenüber, die wissenschaftlich weitgehender Beleuchtung bedürfen.
Die Wissenschaft darf den Bezug zur Realität nicht verlieren – gerade deshalb ist der Dialog zwischen Wissenschaft und Anwaltschaft besonders wichtig.
Im Rahmen der Konferenzreihe „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ sollen jährlich aktuelle Probleme des anwaltlichen Berufsrechts, der anwaltlichen Selbstverwaltung sowie des grenzüberschreitenden Anwaltsrechts diskutiert werden. Ziel der Veranstaltung ist es, aktuelle berufsrechtliche und berufspolitische Diskussionen aus einer wissenschaftlichen Perspektive zu begleiten. Dabei sollen die Sichtweisen der klassischen Berufsrechts-Wissenschaft, aber bewusst auch anderer juristischer und verwandter Disziplinen zum Tragen kommen. Und vor allem soll ein Dialog zwischen denjenigen, die täglich mit Anwaltsrecht in Berührung kommen – also den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, aber auch den Rechtsanwaltskammern –, und den zum Anwaltsrecht Forschenden eröffnet werden.